Amtliche Fahrzeug-Untersuchungen
Die nachfolgend aufgeführten Fahrzeug-Untersuchungen führen unsere Prüfingenieure im Namen und auf Rechnung der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e. V.) durch.
Es handelt sich um Dienstleistungen im sog. gesetzlich geregelten Bereich; das bedeutet, die durchführenden Personen sind bei diesen Tätigkeiten staatsentlastend tätig und die Tätigkeiten sind definiert durch Gesetze – allen voran die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Es handelt sich um Dienstleistungen im sog. gesetzlich geregelten Bereich; das bedeutet, die durchführenden Personen sind bei diesen Tätigkeiten staatsentlastend tätig und die Tätigkeiten sind definiert durch Gesetze – allen voran die StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung).
Hauptuntersuchung (HU)
Hauptuntersuchung (HU)
Die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge ist vom Gesetzgeber nach § 29 StVZO vorgeschrieben. Für Pkw-Neufahrzeuge ist beispielsweise drei Jahre nach Erstzulassung und danach alle zwei Jahre der Termin für die H...
Oldtimer-Einstufung (H-Kennzeichen)
Einstufung als Oldtimer
1997 hat der Gesetzgeber das sogenannte «H-Kennzeichen» eingeführt. Das «H» steht für «historisch». Genau wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen wird dieses von den Zulassungsbehörden nur dann erteilt, wenn der Fahrzeughalter ein Guta...
Änderungsabnahmen
Änderungsabnahmen
Unsere Prüfingenieure begutachten und dokumentieren Veränderungen, die an einem Fahrzeug vorgenommen wurden, nach § 19 (3) StVZO in einem schriftlichen Änderungsnachweis. Veränderungen können sein …
Umrüstung auf andere Rä...
Prüfung des Gasantriebs (GSP und GWP)
Prüfung des Gasantriebs (GSP und GWP)
An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird regelmäßig eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung). Die GWP erfolgt im Normalfall gemei...
Preislisten für die amtlichen Fahrzeug-Untersuchungen
Wir haben die offizielle Entgeltliste der KÜS für Thüringen als PDF-Datei veröffentlicht:
Die Überwachungsorganisationen legen die Gebühren für die hoheitlichen Dienstleistungen je Bundesland fest. Diese Gebühren sind für alle Prüfingenieure bindend. Die einzelnen Prüfstellen haben darauf keinen Einfluss.