Einstufung als Oldtimer
1997 hat der Gesetzgeber das sogenannte «H-Kennzeichen» eingeführt. Das «H» steht für «historisch». Genau wie beim roten Oldtimer-Kennzeichen wird dieses von den Zulassungsbehörden nur dann erteilt, wenn der Fahrzeughalter ein Gutachten für die Einstufung als Oldtimer nach § 23 StVZO (Oldtimerbegutachtung) vorlegen kann.
Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, in einem guten Erhaltungszustand ist und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.
Den Zustand Ihres Fahrzeugs bestätigen Ihnen unsere Prüfingenieure in Sonneberg mit einem individuell angefertigten Oldtimergutachten.
Für die Zulassung von Autos mit H-Kennzeichen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Oldtimer-Gutachten
- gültige Hauptuntersuchung
- Haftpflichtversicherung
- Fahrzeugschein und –brief (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- amtliches Kennzeichen
- Personal- oder Reisepass
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Sie möchten sich unverbindlich beraten lassen?
Gerne können Sie uns eine Nachricht schicken, wir werden uns bei Ihnen melden!
Oldtimerberatung anfragen