Prüfung des Gasantriebs (GSP und GWP)
An gasbetriebenen Kraftfahrzeugen wird regelmäßig eine eigenständige Untersuchung der Gasanlage durchgeführt im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung). Die GWP erfolgt im Normalfall gemeinsam mit der Hauptuntersuchung, kann jedoch auch einzeln – zeitnah vor der Hauptuntersuchung (maximal jedoch 12 Monate vorher) – vorgenommen werden.
Überprüft werden die Identifikation des Fahrzeugs und alle eingetragenen Gasanlagen (auch solche, die nicht nach der europäischen Regelung ECE R115 genehmigt sind), der Zustand/Dichtheit der Gasanlage, die vorgeschriebene Befestigung sowie der Einbau der Einzelkomponenten.
Folgende Unterlagen sind zur GWP mitzubringen:
- Fahrzeugpapiere
- Genehmigung nach ECE-R115 (falls vorhanden)
Außerordentliche GWP
Im Falle einer Reparatur und Wartung der Gasanlage oder nach einem Unfall oder Fahrzeugbrand wird eine außerordentliche GWP durchgeführt.