Feinstaubplaketten

Ausgabe von Feinstaubplaketten

Seit 2007 gibt es in Deutschland drei verschiedene Plaketten für verschiedene Schadstoffgruppen (Euro 2=rot, Euro 3=gelb, Euro 4=grün). Sie kennzeichnen, in welchen Umweltzonen die Pkws fahren dürfen. Die Plaketten sind auch für Zulassungen von Kraftfahrzeugen im Ausland erforderlich.

Die Emissionsschlüsselnummer in Ihren Fahrzeugpapieren gibt an, welche Einstufung herstellerseitig vorgesehen ist.

Der kostenlose Online-Rechner der KÜS hilft Ihnen sofort weiter.

Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie selbstverständlich bei den Prüfingenieuren der KÜS Sonneberg.

So funktioniert es: Nach Vorlage des Fahrzeugscheins können Sie die Feinstaubplakette für 5 Euro bei der KÜS in Sonneberg abholen.

Keine Feinstaubplakette erhalten Dieselfahrzeuge nach Euro 1 und älter sowie Benziner ohne G-Kat. Fahren Sie ohne Feinstaubplakette in eine Umweltzone ein, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die unter Umständen mit einem Bußgeld geahndet wird.

Keine Feinstaubplakette ist erforderlich für:

  • Mofas, Motorräder, Motorroller
  • Quads
  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen (z. B. Traktoren)
  • Historische (H- oder 07-Kennzeichen) bzw. ausländische Fahrzeuge, die die deutschen Anforderungen erfüllen
  • Fahrzeuge, deren Fahrer oder Insassen einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, H oder Bl besitzen